| 1. |
Vertragliche Regelung zwischen Nutzer und Anbieter. |
| 2. |
Der Nutzer stellt separaten Stromanschluss zur Verfügung. |
| 3. |
Der Anbieter stellt Technik soweit es im Zusammenhang mit der Zeitnahme und unmittelbaren
Auswertungen steht sowie eingewiesenes Bedienpersonal. |
| 4. |
Die Bereitstellung eines Kopierers zur sofortigen Ergebnisvervielfältigung obliegt dem Veranstalter soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. |
| 5. |
Bei Bedarf sind durch den Nutzer geeignete Helfer zur Unterstützung zu stellen (ist im
Vorfeld abzusprechen). |
| 6. |
Die Einsatzkosten gehen zu Lasten des Nutzers. Die Einsatzkosten sind aus der Gebührenordnung
ersichtlich und Bestandteil des Vertrages. |
| 7. |
Die Betreuung und Verpflegung des Bedienpersonals obliegt dem Nutzer. |
| 8. |
Für Veranstaltungen über 200 Km Entfernung ist bei Bedarf eine kostenlose Übernachtung für
abgeforderte Personen durch den Nutzer zu stellen bzw. es wird eine Übernachtungspauschale bei Eigenübernachtung
von 30,00 Euro je Person berechnet. |
| 9. |
Organisatorische Mängel (z. Bsp.: Nichterkennung der Startnummer, falsche Chipnutzung... ) gehen zu Lasten
des Nutzers. |
| 10. |
Die Voranmeldungen sind zu erfassen und per Diskette am WK-Tag als Excel-Datei in folgender Form auf Diskette (oder
vorab per e-mail) zuübergeben.
Startnr./ Name/ Vorname/ Verein oder Wohnort/ Geburtsdatum oder Geburtsjahr/ Geschlecht/ Wettbewerb oder Strecke/
weitere Spalten sind möglich, werden aber nicht benötigt. Auf Leerzeilen/-spalten und aufwendige Gestaltung
der Tabelle ist zu verzichten.
Besteht diese Möglichkeit nicht, sind die Startlisten/Karten (im Original) dem Anbieter 3 Tage vor dem Wettkampftag
zum Erfassen dieser zur Verfügung zu stellen. |
| 11. |
Der Anbieter verpflichtet sich, alle personengebundenen Daten mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sie
werden vom Anbieter nicht weitergegeben und nur im Rahmen der Veranstaltung bzw. durch den Anbieter für zukünftige
Sportveranstaltungen genutzt. |
| 12. |
Der Anbieter stellt dem Nutzer auf Anforderung kostenlos Mustersätze für Startkarten zur Verfügung. |
| 13. |
Der Nutzer teilt rechtzeitig (bis ca. 14 Tage vor Wettkampfbeginn) dem Anbieter den Ablauf der Veranstaltung, Ausschreibung
sowie den Plan der Wechselzone/Zieleinlauf mit. |
| 14. |
Die Nutzung wird erst bei Vorliegen eines schriftlichen von beiden Seiten unterzeichneten Vertrages verbindlich
garantiert. Ist der Termin zu kurz und sind Sie an einer Nutzung interessiert, so melden Sie sich bitte telefonisch,
per Fax oder per E-Mail bis zum angegebenen Termin. Ansonsten kann nach diesem Termin der Veranstaltungstermin
weiter vergeben werden. |
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zusätzlich für Nutzung HandChip-Transpondertechnik |
| 15. |
Der Anbieter stellt die entsprechende Anzahl Armbänder (mit integrierten Chip) zur Verfügung. |
| 16. |
Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Ausgabe sowie für die vollständige Rücknahme
und ordnungsgemäße Übergabe verantwortlich. Bei Verlusten oder Defekten ist eine Wiederbeschaffungsgebühr
(je Stück) in Höhe von 10,00 € zzgl. aktueller Mehrwertsteuer fällig. |
| 17. |
Der Nutzer stellt je Lesegerät (Standard 2 Lesegeräte) eine Abstellmöglichkeit (Tisch/Bank) und
je einen geeigneten Helfer zur Verfügung. Die Einlaufgasse darf maximal 1m breit sein. Die Reichweite der Transponder beträgt maximal 10 cm. |
| 18. |
Der Transponder ist an der Hand (nach Möglichkeit an der rechten Hand - ist aber von den örtlichen Gegebenheiten
abhängig) zu tragen. |
| 19. |
Nach der Nutzung sind die Transponder entsprechend der Transpondernummer auf die vorhandenen Bänder aufzukleben. |
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zusätzlich für Nutzung BibChip-Laufen |
| 20. |
Die benötigten Startnummern (100-er Sätze) sind rechtzeitig vor der Veranstaltung (mind. 4 Wochen) zu
bestellen und bis zum Veranstaltungstag zu bezahlen (Stück z.Zt.:ca. 3,00 Euro zzgl. akt. MwSt) |
| 21. |
Der Nutzer stellt je Einlaufgasse einen geeigneten Helfer zur Verfügung. |
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weitere Hinweise |
| 22 |
In der Regel reicht es aus, wenn wir ca. 10 Tage vor der Veranstaltung nochmals telefonischen Kontakt aufnehmen.
Erreichbar sind wir unter 035027 42067. Sind wir nicht erreichbar, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht per
fax auf 035027 4920. Wir rufen zurück. Sie können uns auch per E-Mail über triathlon@meusegast.de erreichen. (Internet: www.meusegast.de). |
| 23. |
Werden weitere Dienstleistungen benötigt, stehen wir Euch gern zur Verfügung. |
| 24. |
Wird Urkundeneindruck gewünscht, bitte eine Urkunde (im Original) rechtzeitig an uns senden, denn einige Urkunden
sind nicht Laserdrucker tauglich. Dann muss ein Tintenstrahldrucker zum Einsatz kommen. |
| 25. |
Die Abrechnung richtet sich nach den tatsächlichen Leistungen am Veranstaltungstag. |
| 25. |
Die Abrechnung richtet sich nach den tatsächlichen Leistungen am Veranstaltungstag. |
Absagen/Stornierungen |
| 26. |
Bei Absage/Stornierung/Verschiebung einer Veranstalter durch den Auftraggeber, werde folgende Stornogebühren fällig:
- bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 50,00 Euro.
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Einsatzgrundpauschale
- danach 100% der Einsatzgrundpauschale zzgl. eventuell bereits getätigter Auslagen
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