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Abrechnung von Helferstunden |
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Die jährlich aufgelaufene Helfervergütung aus Vergütung eigener Veranstaltungen (z. b. Borthener Duathlon, Müglitztallauf) und Fremdveranstaltungen (z. b. Mühlentriathlon, Sachsenman) werden wie folgt verwendet: Unterstützung personenbezogenen Maßnahmen entspr. Der per 31.10. durch den Vorstand festgelegte jährliche Betrag wird durch alle durchgeführten Helferstunden
(Beachte Definition) dividiert. Der so entstehende Stundensatz wird mit den personengebundenen Helferstunden multipliziert
und als personengebundener Betrag festgeschrieben und jedem Mitglied bis 30.11. jeden Jahres mitgeteilt. Dieser
personengebundene Betrag kann für folgende Finanzierung verwendet werden: |
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Die vorliegende Verfügung wurde einstimmig zur MV am 21.11.2004, gültig rückwirkend ab 01.01.2004, beschlossen. |