Abrechnung von Helferstunden

Die jährlich aufgelaufene Helfervergütung aus Vergütung eigener Veranstaltungen (z. b. Borthener Duathlon, Müglitztallauf) und Fremdveranstaltungen (z. b. Mühlentriathlon, Sachsenman) werden wie folgt verwendet:

Unterstützung personenbezogenen Maßnahmen entspr.
Finanzordnung §8 Abs. 3

Der per 31.10. durch den Vorstand festgelegte jährliche Betrag wird durch alle durchgeführten Helferstunden (Beachte Definition) dividiert. Der so entstehende Stundensatz wird mit den personengebundenen Helferstunden multipliziert und als personengebundener Betrag festgeschrieben und jedem Mitglied bis 30.11. jeden Jahres mitgeteilt. Dieser personengebundene Betrag kann für folgende Finanzierung verwendet werden:
- Begleichung von Beiträgen
- Abrechnung von Startgebühren aller Art
- Anrechnung an vereinsbezogenen Trainingsmaßnahmen
- Anrechnung an der CR-Tour
- Erwerb von Sportartikel im Radladen bike pint und Laufsportladen Melzer.
Der Betrag wird nicht in Bar ausbezahlt. Eine Abrechnung erfolgt unter Vorlage von Belegen. Eine Ansammlung ist bis zu einer Höchstgrenze von 100,00 Euro pro Person möglich.

als durchgeführte Helferstunden werden angerechnet:
- eigenen durchgeführte (nicht bezahlte) Helferstunden am Veranstaltungstag sowie in unmittelbarer Vorbereitung einer Veranstaltung (z. b. Streckenmarkierung)
- durch vereinsfremde Helfer im Namen eines Vereinsmitgliedes durchgeführte Helferstunden (Ehepartner, Freunde) analog Anstrich 1. Diese Helfer sind vorher als Helferbedarf anzumelden
- alle Helferaktivitäten sind in einer Helferliste festzuhalten. Jeder Helfer ist dafür selber verantwortlich

Die vorliegende Verfügung wurde einstimmig zur MV am 21.11.2004, gültig rückwirkend ab 01.01.2004, beschlossen.