|
Finanzordnung des Multi-Sport-Verein Meusegast (MSV Meusegast) e. V. |
||
| § 1 Gesetzlichkeiten - Festlegungen |
Den folgenden Festlegungen liegt
die Satzung des MSV Meusegast e. V. (beschlossen von der |
|
| § 2 Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge | (1) |
Bei der Neuaufnahme eines Mitglieds
erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr, die sofort |
| (2) |
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages
wird nach Altersbereichen und der Anzahl der dem Verein |
|
| § 3 Die Kasse des Vereins und deren Verwaltung |
(1) | Das Vereinskonto ist bei der Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ: 85050300 Kontonummer: 3100008226 eingerichtet. |
| (2) | Die Trennung der Kasse des Vereins in Unterkassen erfolgt rechentechnisch. | |
| (3) | Alle Ein- und Ausgänge haben bargeldlos, per Überweisung, zu erfolgen. | |
| § 4 Beitragskassierung und deren Kontrolle | (1) |
Die Jahresbeiträge sind
unteilbar entsprechend Satzung bis zum 31.12. des laufenden Jahres für |
| (2) |
Der Vorstand gibt halbjährlich
das aktuelle Mitgliederverzeichnis heraus, darin sind fördernde |
|
|
§ 5 Aufgaben des Schatzmeisters |
Der Schatzmeister ist verantwortlich
für |
|
| § 6 Verwaltung der Kasse | (1) | Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch entsprechende Belege auszuweisen. |
| (2) | Zahlungen und Überweisungen aus der Vereinskasse dürfen nur auf Anweisung der Vorstands-mitglieder entsprechend der Satzung § 10 Abs. (2) vorgenommen werden. Liegt ein Beschluss des Vorstandes zugrunde, gilt das Protokoll der Vorstandssitzung als Zahlungs- bzw. Überweisungsauftrag. | |
| § 7 Revision der Kasse | (1) | Die Revision der Vereinskasse erfolgt einmal jährlich in Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung. |
| (2) | Die Revisionskommission besteht aus zwei gleichberechtigten Revisoren. | |
| (3) | Die Revisionskommission wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied der Revisionskommission während er Amtsperiode aus, kann der Vorstand einen Ersatzrevisor für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Revisors wählen. | |
| § 8 Verwendung der Gelder | (1) | Abführung an LSB, KSB und entsprechende LFV |
| (2) | Mittel zur Gründung und Unterhaltung des "e. V." | |
| (3) | Aufwandsentschädigungen bei Aktivitäten im Auftrag des Vereins | |
| (4) | Finanzierung von durch den Verein genutzten Sportstätten (Schwimmhallen, Sporthallen, usw.).* | |
| (5) | Trainingslager bzw. Nutzung bei Fremdvereinen.* | |
| (6) | Wettkampfbezuschussungen nach Vorstandsbeschluss | |
| (7) | Informationsmaterial (Zeitschriften, Bücher)* | |
| (8) | Gemeinschaftlich genutztes Trainings- und Wettkampfmaterial * | |
| (9) | Aufwendungen für Trainer und Übungsleiter entsprechend Übungsleitervertrag | |
| (10) |
Fahrkostenzuschüsse |
|
| § 9 Kostenausgleich |
Übungsleiter und Vorstandsmitglieder
können zur Erleichterung ihrer Arbeit bestimmte Unkosten |
|
| § 10 sonstige Anträge |
Jedes Mitglied kann darüber
hinaus einen Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme stellen. |
|
| § 11 Anlagen |
Der Finanzordnung sind folgende
Anlagen zugeordnet: |
|
| § 12 Gültigkeit |
Die Finanzordnung wurde in der
vorliegenden Form auf der Gründungsversammlung des |
|
| * zusätzlicher finanzieller Eigenanteil ist möglich | ||