| Datum: Sonntag, 21.11.2004 Beginn: 10.00 Uhr Ende: bei Bedarf Ort: Trappers Home, August- Bebel- Strasse 14 in 01809 Heidenau TAGESORDNUNG TOP 1: Eröffnung und Begrüßung TOP 2: Abstimmung über die Tagesordnung Frühstück TOP 3: Bericht des Präsidiums TOP 4: Finanzbericht TOP 5: Aussprache zu den Berichten TOP 6: Bekanntgabe der Anwesenheit TOP 7: Entlastung des Präsidium Bowling/Mittagessen TOP 8: Satzungsänderungen / Änderung zur Finanzordnung (soweit vorhanden) TOP 9: Diskussion/Abstimmung Helfervergütung TOP 10: Wahlhandlung/Wahl des Vorstandes folgende Funktionen stehen zur Wahl - Vorsitzender - Stellvertreter - Schatzmeister - Pressewart für o.g. Funktionen werden bis zur MV noch Kandidatenvorschläge entgegen- genommen, sowie während der Wahlhandlung ist eine Nominierung noch möglich; gewählt werden können Anwesende oder Abwesende mit Hinterlegung einer schriftlichen Bereitschaftserklärung TOP 11: Schlusswort Es liegen bei: Vorschlag Helfervergütung Andreas Burow Antrag zur Verwendung von Helfervergütungen Die jährlich aufgelaufene Helfervergütung aus Vergütung eigener Veranstaltungen (z. b. Borthener Duathlon, Müglitztallauf) und Fremdveranstaltungen (z. b. Mühlentriathlon, Sachsenman) werden wie folgt verwendet: Unterstützung personenbezogenen Maßnahmen entspr. Finanzordnung §8 Abs. 3 Der per 31.10. durch den Vorstand festgelegte jährliche Betrag wird durch alle durchgeführten Helferstunden (Beachte Definition) dividiert. Der so entstehende Stundensatz wird mit den personengebundenen Helferstunden multipliziert und als personengebundener Betrag festgeschrieben und jedem Mitglied bis 30.11. jeden Jahres mitgeteilt. Dieser personengebundene Betrag kann für folgende Finanzierung verwendet werden: - Begleichung von Beiträgen - Abrechnung von Startgebühren aller Art - Anrechnung an vereinsbezogenen Trainingsmaßnahmen - Anrechnung an der CR-Tour - Erwerb von Sportartikel im Radladen bike pint und Laufsportladen Melzer. Der Betrag wird nicht in Bar ausbezahlt. Eine Abrechnung erfolgt unter Vorlage von Belegen. Eine Ansammlung ist bis zu einer Höchstgrenze von 100,00 Euro pro Person möglich. als durchgeführte Helferstunden werden angerechnet: - eigenen durchgeführte (nicht bezahlte) Helferstunden am Veranstaltungstag sowie in unmittelbarer Vorbereitung einer Veranstaltung (z. b. Streckenmarkierung) - durch vereinsfremde Helfer im Namen eines Vereinsmitgliedes durchgeführte Helferstunden (Ehepartner, Freunde) analog Anstrich 1. Diese Helfer sind vorher als Helferbedarf anzumelden - alle Helferaktivitäten sind in einer Helferliste festzuhalten. Jeder Helfer ist dafür selber verantwortlich |